Arbeitskündigung

Ratgeber

Kündigung zustellen: so beweisen Sie den Zugang

Veröffentlicht am 15.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 15.10.2026 · Arbeitskündigung

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Arbeitgeber ankommt, und nur auf Papier mit Ihrer eigenen Unterschrift. Wer kündigt, muss im Streit beweisen, dass und wann der Brief angekommen ist.

Nur auf Papier, nur mit Unterschrift

§ 623 BGB verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Schriftform heißt: Sie unterschreiben das Papier eigenhändig (§ 126 BGB). Eine E-Mail, eine Nachricht, ein Fax, ein eingescanntes PDF oder eine Unterschrift auf dem Bildschirm genügen nicht. Deshalb erzeugt der Generator ein PDF zum Ausdrucken, aber keine digitale Unterschrift.

Wann die Kündigung zugeht

Eine Erklärung gegenüber jemandem, der nicht anwesend ist, wird wirksam, wenn sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Bei einem Brief ist das der Fall, sobald er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass man unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme rechnen kann, etwa im Briefkasten der Firma zu den üblichen Zeiten. Ein Einwurf spät abends oder am Wochenende kann deshalb erst am nächsten Werktag als zugegangen gelten. Wer knapp vor einem Termin kündigt, sollte nicht auf den letzten Tag setzen.

Die Zustellwege im Vergleich

Wie Sie den Zugang beweisen können
WegBeweisWorauf achten
Persönlich übergebenEmpfangsbestätigung mit Datum und UnterschriftDer Generator fügt unten im Brief ein Feld dafür ein. Bringen Sie eine Kopie mit, auf der der Arbeitgeber quittiert.
BoteAussage des BotenDer Bote liest den Brief, sieht zu, wie er eingetütet wird, wirft ihn ein und notiert Tag und Uhrzeit.
Einwurf-EinschreibenEinlieferungsbeleg und Auslieferungsbeleg der PostBelegt den Einwurf, aber nicht den Inhalt des Umschlags. Heben Sie eine Kopie des Briefs auf.
Übergabe-EinschreibenUnterschrift des EmpfängersIst niemand da, bleibt nur ein Benachrichtigungszettel. Holt der Arbeitgeber den Brief nicht ab, ist er nicht zugegangen.
Normaler BriefkeinerKommt er an, ist die Kündigung wirksam. Beweisen können Sie es nicht.

Den letzten Tag einplanen

Bei der gesetzlichen Frist entscheidet ein einziger Tag darüber, ob Sie zwei Wochen früher oder später gehen. Die Tabelle im Artikel Kündigungsfrist als Arbeitnehmer zeigt die spätesten Zugangstage. Planen Sie mit der Post mindestens zwei bis drei Werktage ein, und rechnen Sie im Generator mit dem Tag, an dem der Brief tatsächlich ankommt, nicht mit dem Tag, an dem Sie ihn abschicken.

An wen der Brief geht

Adressieren Sie die Kündigung an den Arbeitgeber, also an die Firma mit ihrer Anschrift, am besten „z. Hd.“ der Personalabteilung oder der Geschäftsführung. Wer im Betrieb Kündigungen entgegennehmen darf, steht oft im Arbeitsvertrag. Die Übergabe an Kolleginnen oder Kollegen ohne diese Befugnis ist riskant.

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