Ratgeber zur eigenen Kündigung
Vier Artikel zu den Fragen, die beim Kündigen aufkommen: Frist, Zustellung, Probezeit und was danach zu tun ist. Jede rechtliche Aussage nennt die Vorschrift und verlinkt den Gesetzestext.
- Kündigungsfrist als Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder MonatsendeGesetzliche Frist, Zählung nach §§ 187, 188 BGB, längere Fristen aus dem Vertrag.
- Kündigung zustellen: so beweisen Sie den ZugangSchriftform nach § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Bote, Einwurf-Einschreiben, Empfangsbestätigung.
- Kündigung in der Probezeit: zwei Wochen, jeder TagZwei Wochen Frist nach § 622 Abs. 3 BGB, Zugang vor dem Ende der Probezeit.
- Nach der eigenen Kündigung: Arbeitsagentur, Sperrzeit, Zeugnis, UrlaubMeldepflicht nach § 38 SGB III, Sperrzeit nach § 159 SGB III, Zeugnis, Resturlaub.
Wie die Artikel entstehen
Die Gesetzestexte haben wir am 15.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen. Alle Datumstabellen erzeugt derselbe Programmcode wie der Rechner. Die Artikel sind keine Rechtsberatung. Wie wir arbeiten und wie Sie Fehler melden, steht unter Über Arbeitskündigung.