Arbeitskündigung

Ratgeber

Kündigungsfrist als Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder Monatsende

Veröffentlicht am 15.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 15.10.2026 · Arbeitskündigung

Wer selbst kündigt, hat ohne andere Absprache eine Frist von vier Wochen. Das Arbeitsverhältnis endet dann zum 15. oder zum letzten Tag eines Monats. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber ankommt.

Die gesetzliche Frist

§ 622 Abs. 1 BGB sagt: Das Arbeitsverhältnis kann „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden“. Vier Wochen sind genau 28 Tage, nicht ein Monat. Die längeren Fristen in Absatz 2, die mit der Dauer der Beschäftigung steigen, gelten nur, wenn der Arbeitgeber kündigt.

So wird gezählt

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Frist in Wochen endet an dem Wochentag, an dem die Kündigung zugegangen ist (§ 188 Abs. 2 BGB). Geht sie an einem Donnerstag zu, läuft die Frist vier Wochen später an einem Donnerstag ab. Danach kommt der nächste zulässige Termin: der 15. oder der Monatsletzte.

Gesetzliche Frist, gerechnet mit dem Code dieser Seite
Kündigung geht zuFrist läuft abArbeitsverhältnis endet
Do, 15.10.2026Do, 12.11.2026So, 15.11.2026
Sa, 17.10.2026Sa, 14.11.2026So, 15.11.2026
Mo, 19.10.2026Mo, 16.11.2026Mo, 30.11.2026
Mo, 02.11.2026Mo, 30.11.2026Mo, 30.11.2026
Di, 03.11.2026Di, 01.12.2026Di, 15.12.2026
Di, 17.11.2026Di, 15.12.2026Di, 15.12.2026
Mi, 18.11.2026Mi, 16.12.2026Do, 31.12.2026
Do, 03.12.2026Do, 31.12.2026Do, 31.12.2026
Fr, 04.12.2026Fr, 01.01.2027Fr, 15.01.2027

Die Tabelle zeigt, wie viel ein Tag ausmacht: Kommt die Kündigung am 3. Dezember an, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember. Kommt sie einen Tag später, erst am 15. Januar. Fällt das Ende auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt es sich nicht. § 193 BGB betrifft Fristen für Erklärungen und Leistungen, nicht das Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Rückwärts gerechnet

Wer zu einem bestimmten Tag aufhören möchte, etwa weil die neue Stelle am 1. beginnt, rechnet vom Wunschtermin zurück:

Spätester Zugang bei der gesetzlichen Frist
Gewünschtes EndeKündigung muss spätestens zugehen am
So, 15.11.2026So, 18.10.2026
Mo, 30.11.2026Mo, 02.11.2026
Di, 15.12.2026Di, 17.11.2026
Do, 31.12.2026Do, 03.12.2026
Fr, 15.01.2027Fr, 18.12.2026
So, 31.01.2027So, 03.01.2027
Mo, 15.02.2027Mo, 18.01.2027
So, 28.02.2027So, 31.01.2027
Mo, 15.03.2027Mo, 15.02.2027
Mi, 31.03.2027Mi, 03.03.2027

Frist aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Steht im Arbeitsvertrag eine längere Frist, etwa drei Monate zum Monatsende, gilt diese. Für Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Kürzere Fristen als vier Wochen erlaubt das Gesetz im Vertrag nur in Ausnahmen, etwa bei einer Aushilfe für höchstens drei Monate (§ 622 Abs. 5 BGB). Ein Tarifvertrag kann abweichen, auch nach unten (§ 622 Abs. 4 BGB). Im Generator wählen Sie dafür „Frist aus Arbeits- oder Tarifvertrag“.

Vertragliche Fristen, Zugang am Donnerstag, 15.10.2026
FristFrist läuft abArbeitsverhältnis endet
1 Monat zum MonatsendeSo, 15.11.2026Mo, 30.11.2026
2 Monate zum MonatsendeDi, 15.12.2026Do, 31.12.2026
3 Monate zum MonatsendeFr, 15.01.2027So, 31.01.2027
3 Monate zum QuartalsendeFr, 15.01.2027Mi, 31.03.2027
6 Wochen zum QuartalsendeDo, 26.11.2026Do, 31.12.2026

Monatsfristen enden am Tag mit derselben Zahl wie der Zugangstag. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, etwa der 30. im Februar, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).

„Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“

Der Generator schreibt diesen Zusatz in jeden Brief. Hat man sich verrechnet oder gilt doch eine längere Frist, endet das Arbeitsverhältnis dann zum richtigen späteren Termin, statt dass Streit über die Wirksamkeit entsteht.

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